Für verkehrsmedizinische Gutachten muss uns die Führerscheinakte übersandt werden und eine Anforderung vom Straßenverkehrsamt vorliegen. Der Auftraggeber sind Sie. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir am Tag der Durchführung eine Anzahlung benötigen.
Nur Sie erhalten das Gutachten und können es nach eigenem Ermessen verwenden.
Sollten Sie nicht einverstanden sein leiten wir das Gutachten nicht an die Führerscheinstelle weiter.
Selbstverständlich können Sie sich bei eigenen Zweifeln an der Fahreignung auch freiwillig untersuchen und beraten lassen, ohne dass die Führerscheinstelle eingeschaltet ist.